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Finanzlexikon: konsortialfuehrer

konsortialfuehrer

Ein Konsortium (Lat. von consors, consortis "Schicksalsgenossen") ist eine kurzzeitige Vereinigung von Banken, Unternehmern oder Kaufleuten zur Führung eines gemeinsamen Geschäftes. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Die Teilnehmer werden Konsorten genannt. Im übertragenen Wortsinn hat der Begriff Konsorten auch eine verächtliche Bedeutung, etwa die von unzuverlässigem Gelichter. Um diesen Beiklang zu vermeiden, wird statt Konsorten auch Konsortialpartner gesagt.

Ein Beispiel für ein Konsortium ist das Gemeinschaftsunternehmen Toll_Collect. Die hierin zusammengeschlossenen Unternehmen bringen ihr Wissen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammen um im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Maut für LKW auf deutschen Autobahnen zu erheben.

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